Freitag, 22. August 2008

Gute Nachricht für Gläubiger und Schuldner: Mehr Versteigerungen im Internet

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden.

Die wirksame Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Zahlungstitels ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. „Gerade für den Schuldner ist es sehr wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen. Denn: Je höher der Erlös, desto weniger Gegenstände müssen versteigert werden, damit der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen kann. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung größere Beträge erzielt werden können. Denn über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeutet mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Wir helfen damit Schuldnern, wieder besser auf die Beine zu kommen. Und wir unterstützen die Gläubiger bei der Beitreibung ihrer offenen Forderungen“, erklärte Zypries.

Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen – also keine Grundstücke – vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein. „Dadurch sparen wir Kosten und ermöglichen ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren“, betonte Zypries.

Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.

Das Gesetzesvorhaben betrifft auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Auch dazu wird die Internetversteigerung beweglicher Sachen als gesetzlicher Regelfall neben die Versteigerung vor Ort in der Abgabenordnung etabliert. Die Versteigerung findet auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.
Der Gesetzentwurf ist heute an die Länder und die betroffenen Kreise und Verbände zur Stellungnahme übersandt worden.


PM BMJ vom 30.07.2008

Freitag, 15. August 2008

Ebay-Prozess: Keine Entschädigung für L'Oreal

Ein belgisches Gericht hat alle Forderungen des Kosmetikherstellers L'Oréal gegen das Internet-Auktionshaus Ebay abgewiesen. L'Oréal hatte auf Schadensersatz geklagt, nachdem gefälschte Flaschen ihrer teuren Düfte in Online-Auktionen aufgetaucht waren. Begründung: Ebay kümmere sich nicht ausreichend um den Handel mit gefälschten Gütern und verdiene über die Verkaufsprovision noch mit. Das Gericht entschied dagegen, dass Ebay nicht verpflichtet sei, etwas gegen den Handel mit Fakes zu unternehmen. Zudem kümmere sich Ebay bereits freiwillig um das Problem und arbeite mit Rechteinhabern zusammen. L'Oréal hat bereits Berufung angekündigt.

Quelle: Spiegel online

Telekommmunikationsfirmen kassieren zu viel beim Roaming

Die Telekommunikationsunternehmen in Europa haben mal wieder einen Rüffel aus Brüssel erhalten: Mobilfunkkunden in der EU zahlen noch immer zuviel für Gespräche, die sie aus dem Ausland führen - das haben Brüsseler Wettbewerbshüter in einem aktuellen Bericht moniert.

Die wenigsten Anbieter rechnen bei Roaming-Gesprächen sekundengenau ab, meistens landen die Telefonate minutenweise auf der Rechnung. Nachdem die Europäische Kommission bereits eine Reduzierung der Roaming-Kosten durchgesetzt hatte, nehmen sich die Regulierer aus Brüssel ab Oktober ein neues Problem vor: zu teure Textnachrichten. Denn auch SMS sind nach Einschätzung der Kommission noch viel zu teuer, wenn ein Tourist seinen Lieben einen Gruß simsen will und dafür zu Gast im französischen Netz ist. Zudem wolle man sich der "in hohem Maße überteuerten" Gebühren für mobiles Internet annehmen, wenn die Telekommunikationsunternehmen in den "nächsten paar Monaten" nicht selbst tätig werden.

Quelle: Spiegel online