Ein belgisches Gericht hat alle Forderungen des Kosmetikherstellers L'Oréal gegen das Internet-Auktionshaus Ebay abgewiesen. L'Oréal hatte auf Schadensersatz geklagt, nachdem gefälschte Flaschen ihrer teuren Düfte in Online-Auktionen aufgetaucht waren. Begründung: Ebay kümmere sich nicht ausreichend um den Handel mit gefälschten Gütern und verdiene über die Verkaufsprovision noch mit. Das Gericht entschied dagegen, dass Ebay nicht verpflichtet sei, etwas gegen den Handel mit Fakes zu unternehmen. Zudem kümmere sich Ebay bereits freiwillig um das Problem und arbeite mit Rechteinhabern zusammen. L'Oréal hat bereits Berufung angekündigt.
Quelle: Spiegel online
Freitag, 15. August 2008
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