WLan-Router in privaten Haushalten werden immer beliebter, leider wird bei der Einrichtung derselbigen oftmals vergessen diese zu verschlüsseln, so dass der Nachbar auch über diesen Anschluss surfen kann. Hat man mit dem Provider eine (inzwischen übliche) Pauschaltarif (=Flatrate) vereinbart, fällt dieses Schmarotzen zunächst nicht auf.
Urheberrechtlich und ggfls. strafrechtlich relevant könnte es für den Anschlussinhaber dann werden, wenn der mitsurfende Schmarotzer strafbare Handlungen (z.B. Tausch urheberrechtlich geschützter Programme oder illegaler Inhalte wie z.B. Kinderpornos) begeht. Die Strafverfolgungsbehörden, die hierauf aufmerksam werden, wenden sich zunächst einmal an den Anschlussinhaber dessen Adresse beim Internetprovider hinterlegt ist. Es folgen unangenehme Ermittlungen inkl. Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung der Geräte, sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahren. Die Folgen dieser polizeilichen Handlung und die damit einhergehende Rufschädigung sind gravierend!
Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber für eine offene WLan-Verbindung für alle Straftaten und Urheberrechtsverstöße, die ein Fremder über diese Internetleitung begeht. Ist das Gerät dagegen grundsätzlich gesichert und wird es trotzdem gehackt, hat der Betreiber das Seinige getan und ist rechtlich auf der sicheren Seite. Dies nennt man „Betreiberhaftung“ bzw. „Mitstörerhaftung“. Sie wird üblicherweise mit einer Geldstrafe verbunden mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung geahndet.
Siehe Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.12.2007 - Az. I-20 W 157/07
Die Volltextentscheidung kann unter: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_056.pdf downgeloadet werden.
Konkret bedeutet das, im Router selbst die Verschlüsselung
a) aktivieren, falls sie deaktiviert ist.
b) das stärkste, im Gerät verfügbare, Verschlüsselungsverfahren auswählen. Zur Zeit ( 2008 ) ist das die WPA-Verschlüsselung (wireless protected access). Windows unterstützt dies ab XP SP1, ebenso die meisten Linux-Distributionen. Von der relativ einfach zu brechenden WEP-Verschlüsselung wird allgemein abgeraten.
c) das Administratorpasswort (voreingestellt ist meist ein Standardpasswort) ändern.
d) für den Internetzugriff bzw. das Kontaktieren des Routers durch andere Rechner ein Benutzerpasswort festlegen.
Üblicherweise kann man bei eingeschaltetem Router von einem Webbrowser aus eine Seite im Router aufrufen und die Einstellungen dort vornehmen.
Freitag, 25. Juli 2008
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