Freitag, 11. Juli 2008

Abzocke bei Abo-Fallen im Internet

Wer arglos auf manchen solcher Internet-Seiten Formulare ausfüllt, bekommt fix Mahnungen über vermeintliche Abo-Gebühren. Gerichte nennen die Seitengestaltung unzulässig, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. Aber noch läuft die Abzocke weiter. Wenn Sie in eine solche Falle getappt sind, hilft nur noch professionelle Hilfe.

Unser Tipp:
1.) Kleingedrucktes prüfen: Wer im Web unterwegs ist, sollte Fußnotentexte und AGBs bei Angeboten sehr genau prüfen, bevor er persönliche Daten in Formulare tippt. Aber gegen kriminelle Elemente, die in solche Abzockformulare einfach Namen und Anschriften anderer Personen eintippen, hilft auch alle Vorsicht nicht.
2.) Erstmal nicht zahlen: Den Empfängern solcher Mahnung raten die Verbraucherzentralen, nicht zu zahlen, wenn die Forderungen unberechtigt sind. Und nur nicht einschüchtern lassen, sondern professionelle Hilfe von Verbraucherzentralen oder einem Anwalt einholen. Bei Mahnungen müssen Sie jedoch reagieren, ansonsten kann ein Titel gegen Sie erwirkt werden, auch wenn der Anspruch unbegründet ist.
3.) Verbraucherschützer hoffen, dass der Bundestag irgendwann den gesetzlichen Rahmen für solche Angebot enger fasst.